Gestern zuerst eine Berufungsverwerfung weil der Angeklagte nicht da war und dann noch ein wenig in einem Totschlagsprozess plädiert.
Immerhin kam schon der richterliche Hinweis das es auch gefährliche Körperverletzung mit Todesfolge hat sein können ... .
Heute gibt es das Urteil. Mal sehen.
1. Update: 3 Jahre wegen Körperverletzung mit Todesfolge und Maßregel nach § 64 StGB

Update vom 24-08-11, das schreibt die BILD
