Kommentar am Ende:
zuerst: Zitate aus der Saarbrücker Zeitung vom 06.12.2010 Hohe Haftstrafen nach Überfall auf Diskotheken-Betreiber
Wegen bewaffneten Raubüberfalls auf einen
Disko-Betreiber müssen zwei vorbestrafte junge Männer viereinhalb und
acht Jahre ins Gefängnis. Ein bislang unbescholtener Mittäter (19) bekam
eine Bewährungsstrafe.
Saarbrücken. Sichtlich geschockt haben am Freitag drei junge
Angeklagte im Alter von 19, 20 und 24 Jahren auf das Urteil des
Landgerichts zum Überfall auf einen Diskotheken-Betreiber aus dem
Saarland reagiert. Die Richter hatten die Tat als bewaffneten Raub und
die Angeklagten als Schwerkriminelle eingestuft.
Begründung: Die drei Männer hätten ihr Opfer am Abend des 10. Mai
2010 in dessen Wohnung besucht. Die Oma des Mannes habe die Tür geöffnet
und sie in den Flur gelassen. Dann hätten die Angeklagten dem
Disko-Betreiber ein Messer gezeigt. Nach Aussage des Mannes sagten sie,
wenn er sich nicht füge, würde ihm oder seiner Oma etwas passieren.
Anschließend nahmen sie aus einer Geldkassette zwischen 2400 und 3500
Euro. Treibende Kraft hinter dem Ganzen sei der 20-Jährige gewesen. Er
habe von dem Opfer nach eigener Aussage 600 Euro wegen eines geplatzten
Drogengeschäftes gefordert. Der Disko-Betreiber bestreitet dies.
Die höchste Strafe für diese Tat verhängten die Richter gegen den
24-Jährigen, weil für ihn das härtere Erwachsenen-Strafrecht gilt. Er
muss acht Jahre ins Gefängnis. Der 20-Jährige wurde als Heranwachsender
zu viereinhalb Jahren Jugendstrafe verurteilt. Beide Männer sind
vorbestraft, im Gegensatz zu dem 19-Jährigen. Ihn stufte das Gericht als
Mitläufer ein, verhängte eineinhalb Jahren Jugendstrafe auf Bewährung.
Auch der bislang unbescholtene 19-Jährige sei nun Täter eines Deliktes
der Schwerkriminalität.
Die Angeklagten und ihre Angehörigen reagierten erschüttert. Je nach
Temperament sprangen sie auf, sackten zusammen oder rauften sich die
Haare. Einige Frauen im Zuschauerraum weinten. Sie hatten offenbar mit
deutlich niedrigeren Strafen gerechnet, vielleicht sogar auf Freispruch
gehofft. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. wi
Beitrag vom: 04.12.2010, 00:16
Kommentar hierzu:
Es ist schon toll, wie eine Gerichtsverhandlung in den Medien unrichtig dargestellt werden kann. Das angebliche Opfer war kein Diskothekenbetreiber, sondern dessen Bruder.
Auch ist völlig falsch, dass das Opfer gesagt haben soll, dass - sollte er die Jungs nicht reinlassen - ihm oder dessen Oma was passieren würde.
Das wurde so nicht gesagt; das Opfer hat die Situation so interpretiert.
Das ist aber was völlig anderes !Die Frauen im Zuschauerraum weinten und waren vielleicht entsetzt, weil diese (als ständige Zuschauer des Prozesses, im Gegenteil zu dem Vertreter der Presse !) aufgrund der Hauptverhandlung den Eindruck hatten, dass das
Urteil falsch ist.
Vielleicht auch, weil der Angeklagte, der acht Jahre bekam, ein ausländischer Mitbürger ist, dem jetzt die Ausweisung aus Deutschland droht. Der Junge aber faktisch sein Leben nur in Deutschland gelebt hat; sein "Heimatland" gar nicht kennt.
Fazit:
Es wäre toll, wenn sich die Pressevertreter die Mühe machen würden der gesamten Hauptverhandlung beizuwohnen damit die Fakten nicht falsch dargestellt werden.
Revision ist eingelegt.