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MENSCHENHANDEL ZUM ZWECK DER SEXUELLEN AUSBEUTUNG


 

Das war der Tatvorwurf. Dreier Frauen gegenüber. Übel übel. Aber wie gesagt. Ich fing erst mal an meinen 20 Seiten starken und detaillierten Antrag auf Beiziehung von Akten, Übersetzen von Akten, Ermittlungsaufnahme und Abgleich der Strafsache mit den Unterlagen der Ermittlungsbehörden aus Rumänien, Anhörung und Übersetzung von Telefonüberwachungen aus Rumänien und so weiter und so weiter. Nett halt. Die Kammer war begeistert und "lud" zum Rechtsgespräch. Na ja. Mann sollte wissen, dass für solche Taten gut und gerne mal fünf Jahre Knast im Raum stehen. Einen Haftbefehl gab es ja auch schon in dieser Sache. Also verhandelt und verhandelt und das Ergebnis: 9 Monate Freiheitsstrafe effektiv! Der Mandant ist happy. Die Presse versteht nur Bahnhof und Abfahrt und ich bin mit dem Ergebnis zufrieden :-). Interview mit der Presse gab natürlich auch und dürfte heute in der ARD irgendwo ausgestrahlt werden. ... .


 

Der SR schreibt hierzu online:

Mildes Urteil gegen Menschenhändler

In dem Prozess um Menschenhandel und Zuhälterei erwarten die beiden Angeklagten weitere neun Monate Haft. Das Landgericht Saarbrücken nannte das Strafmaß am Dienstag „einen vertretbaren Kompromiss“. Nicht wenigen ist das Urteil zu gnädig.

(04.01.2010) Menschenhandel, Zuhälterei und versuchter Raub – Straftaten, die nicht in die Kategorie Kavaliersdelikt gehören. Trotzdem erwartet die beiden Männer, denen diese Straftaten zur Last gelegt werden, ein relativ mildes Urteil. Milde erfuhren die Opfer hingegen nicht.

Vier Frauen hatten die beiden Angeklagten, ein fünfzigjähriger Lothringer und ein fünfundfünfzigjähriger Saarbrücker, von Rumänien ins Saarland verschleppt. In der Wohnung des Lothringers wurden sie teils mit Handfeuerwaffen bedroht oder mussten sich nackt ausziehen und bekamen tagelang nichts zu essen.

Opfer mussten zahlen
Danach wurden sie in mehrere Saarbrücker Bordelle vermittelt, zahlten dort die Tagesmiete von 80 Euro und mussten ihren Liebeslohn von bis zu 600 Euro den Angeklagten geben. Diese legten am Dienstag ein Geständnis ab. Eine andere Möglichkeit blieb ihnen auch nicht, zumal die Vorgänge mit Hilfe einer umfangreichen Telefonüberwachung nahezu komplett dokumentiert wurden.

Zustande kam das milde Urteil aufgrund eines Deals. Die Prozessbeteiligen einigten sich in einem so genannten Rechtsgespräch auf das Strafmaß von zusätzlich neun Monaten Haft. Der Vorsitzende Richter nannte es einen vertretbaren Kompromiss. Einigen Prozessbeobachtern war das Urteil allerdings nicht hart genug.

Bereits 2010 wurden die beiden Angeklagten wegen versuchten Raubes verurteilt. Die Haftstrafen beliefen sich auf zweieinhalb beziehungsweise drei Jahre und neun Monate. (SR 3/ege)

 

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Was heißt hier "milde" ?

Die Verteidigung war einfach super ...