Update am 18.11.2011
FREISPRUCH
Das war ein MEGA Verfahren.
Das Ministerium begleitete und als
Prozessbeobachter in der ersten und zweiten Instanz.
Klar. Das öffentliche Interesse war
riesig.
HANDYSCHMUGGEL IN DER JUSTIZVOLLZUGSANSTALT SAARBRÜCKEN
Das
geht gar nicht.
Angeklagt war ein Beamter der
Justizvollzugsanstalt und seine „Beihelfer“
über die das Handy in die JVA gelangt sein soll.
Die erste Instanz verurteilte aufgrund Indizien zu Freiheitsstrafen.
Wir saßen zig Tage und verhandelten
wirklich hart am Limit mit Beweisanträgen und so weiter.
Mein Mandant ist Mitglied eines „Motorradclubs“
zu dem der Staatsanwalt der zweiten
Instanz nur meinte, das sei eine „nette Umschreibung für die Hells Angels“.
Ja, und ?
Aber allein die Mitgliedschaft
hatte zur Folge, dass mein Mandant sofort in Untersuchungshaft gesteckt wurde,
nicht aber der – vermeintliche – Haupttäter.
Das Verfahren begann schon damals
mit einer nicht erklärbaren Sturheit der Ermittlungsbehörden.
Heute gab es den lang erwähnten FREISPRUCH.
So führte der Richter heute in der FREISPRUCHSBEGRÜNDUNG unter anderem
aus, dass es nicht nachvollziehbar sei, warum der Hauptbeschuldigte obschon er
immer und immer wieder auf einen Anwalt bestand, weiter zu einer Aussage
gedrängt wurde.
Dann sagte der Beschuldigte was und
die Staatsanwaltschaft / der Ermittlungsleiter konstatierte direkt, dass der
Beschuldigte lügen würde und vermerkte diese „Einlassung“ entsprechend in der
Akte.
Überführt.
Der Richter stellte deutlich klar,
dass wir bei Anwendung derartiger, verbotener Vernehmungsmethoden durch das
Landeskriminalamt wir eigentlich die gesetzlichen Vorschriften zur
ordnungsgemäßen Belehrung auch abschaffen könnten.
Das saß. Volltreffer.
Jedenfalls sah es der Richter wie
die Verteidiger.
Auch sonst folgte der Richter den
Argumenten der Verteidigung.
Spekulationen und Hypothesen.
Nichts – auch rein gar nichts – was
auf eine faktische Kette hinweisen würde.
Von daher gab es den FREISPRUCH, für den ich vier lange
Jahre mit meinem Mandanten gekämpft hatte.
Heute ist ein guter Tag.
Für die Freigesprochenen die wieder Hoffnung in das Rechtssystem haben.
P.S.:
Klar, kann die STA noch in Revision gehen. Aber Herr
Staatsanwalt glänzte nicht gerade mit Anträgen oder Fragen in der
Hauptverhandlung. Daher wird eine Revision keinen Erfolg haben.
Aber vielleicht wäre es wichtig, dass auch der BGH mal die
Urteilsgründe dazu liest, wie in der Praxis Vernehmungen ablaufen … . Manchmal
jedenfalls.
Update
28.10.2011
Wussten wir es schon immer ?
Oder haben wir es nur geahnt ?
Nein.
Wir haben es gewusst. Nur die
Beweise fehlten bisher immer.
Auskunftsfreudig ist die
Staatsgewalt mit dem im „Nacken sitzenden“ Verfassungsschutz zur
Staatssicherheit ja nie.
Worum es geht.
Es schrieb das Jahr 2006/ 2007.
Durch lange TKÜ (Telekommunikationsüberwachungsmaßnahmen) stellte die
Staatsanwaltschaft fest bzw. vermutete, dass ein Handy zu Gefangenen in die JVA
(Justizvollzugsanstalt) Saarbrücken geschmuggelt worden wäre.
Zur Erinnerung einfach mal
nachlesen:
http://nozar.eu/handyschmuggel-jva.html
Nun gab es in der ersten Instanz eine
Verurteilung. Der Beamte wegen Bestechlichkeit und die anderen wegen Beihilfe
zur Bestechung.
Und nun sitzen wir mittlerweile am
dritten Verhandlungstag am Landgericht in Saarbrücken in der Berufungsinstanz.
Toll, dass es Rechtsmittel gibt.
Denn der Eindruck des Gerichts ist
super. Der Richter ist perfekt vorbereitet und hat sich gut eingearbeitet.
Eigentlich eine
Selbstverständlichkeit; aber diesmal scheint der Richter richtig fit und
vorbereitet zu sein.
Genau so, wie ich (wenn ich das mal
so sagen darf).
Dies hat zur Folge, dass ich das
Gefühl habe, dass der Richter meine Blutstürze die ich in der Verhandlung der
ersten Instanz durchleben durfte, wohl nun mit mir teilt.
Heute war der Ermittlungsleiter des
Landeskriminalamtes da und … hatte keine Ahnung mehr, so dass selbst dem
Richter die Worte fehlten („So was habe ich in den Jahrzehnten meiner
Richtertätigkeit nicht gehabt; das sich ein Sachbearbeiter an nichts erinnern
kann, ist allerhand“).
Also wurde der Zeuge Beamte auf
seine Zeugen- Vorbereitungspflichten hingewiesen und nach Hause geschickt.
Der wird nun noch mal vernommen und
wird wohl nun die Akte auswendig lernen.
Aber keine Sorge.
Der Richter deutete schon an, was
er von der zu erwartenden, reproduzierten Aussage wird halten können.
Ha.
Schön war aber, dass der LKA –
Zeuge noch in der ersten Instanz abstritt, meinen Mandanten observiert zu
haben.
Hierzu muss man wissen, dass mein
Mandant ein sog. „Rocker“ eines großen MC ist.
Und siehe da:
Heute gestand der LKA – Zeuge ein,
den Mandanten observiert zu haben.
Also doch.
Auf die Frage, warum denn mein
Mandant mit einem Sondereinsatzkommando aus dem Auto gezogen und mit
Waffengewalt (Drohung mit Waffe im Anschlag) aus dem Auto gezogen wurde wobei
die schwerstkranke Tochter des Mandanten ebenfalls eine Knarre an den Kopf
gehalten bekommen hatte,
äußerte der Beamte folgendes
sinngemäß:
Aus Diensterkenntnissen war klar,
dass der Mandant Mitglied eines MC ist. Also Rocker.
Und die gelten als gefährlich und
es sei immer mit einer Gegenwehr unter Nutzung von Waffen zu rechnen.
Aha.
Daher also die Sonderbehandlung die
dann auch gleich mal zu drei Wochen U-Haft führte.
Nur bei ihm, versteht sich. Die
anderen blieben auf freien Fuß.
Das haben wir also die Bestätigung
aus erster Hand:
1.
Alle
Rocker und Supporter werden beim Landeskriminalamt namentlich gesondert
geführt.
2.
Alle
Rocker gelten mal grundsätzlich als gefährlich.
3.
Alle
Rocker gelten als potentiell bewaffnet.
4.
Alle
Rocker haben Anspruch auf eine „besonders
freundliche Sonderbehandlung durch Sondereinsatzkommandos“.
Da haben wir sie also, die
Sippenhaft.
Der Mandant ist selbstständiger
Unternehmer und nicht mal vorbestraft. Er zahlt brav seine Steuern, wie
JEDERMANN.
Dennoch gilt die staatliche
Sippenhaft.
Ich frage mich, ob wir in
Deutschland die pauschale Denunzierung, Diskriminierung und Sonderbehandlung
bestimmter Gruppen nicht schon mal so ab 1933 hatten ?
Ich meine mich zu erinnern, dass
wir als aufgeklärte Bürger und Menschen doch wissen sollten, dass es keine
Sippenhaft zu geben hat und das das Individuum zählen sollte.
Es sträuben mir die Nackenhaare,
wenn ich in einer Beweisaufnahme aus erster Hand erfahren muss, dass unser
Staat (einfach mal pauschalisiert, klar: es handeln nur Einzelne. Aber die
müssen ja irgendwie wieder durch andere in Machtstellungen gekommen sein) in
alte Gewohnheiten zurückfällt und besondere Gruppierungen (z.B. Rocker oder
sonst wen) einer pauschalen Sonderbehandlung
unterzieht.
Ich verstehe unsere Demokratie auch
dahingehend, aufzurütteln, aufzuwecken.
Dafür kämpfe und blogge ich.