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Hauptverhandlungstag

 Update am 18.11.2011

FREISPRUCH


 

Das war ein MEGA Verfahren.

 

Das Ministerium begleitete und als Prozessbeobachter in der ersten und zweiten Instanz.

Klar. Das öffentliche Interesse war riesig.

 

HANDYSCHMUGGEL IN DER JUSTIZVOLLZUGSANSTALT SAARBRÜCKEN

 

Das geht gar nicht.

Angeklagt war ein Beamter der Justizvollzugsanstalt und seine „Beihelfer“ über die das Handy in die JVA gelangt sein soll.

 

Die erste Instanz verurteilte aufgrund Indizien zu Freiheitsstrafen.

Wir saßen zig Tage und verhandelten wirklich hart am Limit mit Beweisanträgen und so weiter.

 

Mein Mandant ist Mitglied eines „Motorradclubs“ zu dem der Staatsanwalt der zweiten Instanz nur meinte, das sei eine „nette Umschreibung für die Hells Angels“.

 

Ja, und ?

 

Aber allein die Mitgliedschaft hatte zur Folge, dass mein Mandant sofort in Untersuchungshaft gesteckt wurde, nicht aber der – vermeintliche – Haupttäter.

 

Das Verfahren begann schon damals mit einer nicht erklärbaren Sturheit der Ermittlungsbehörden.

 

Heute gab es den lang erwähnten FREISPRUCH.

 

So führte der Richter heute in der FREISPRUCHSBEGRÜNDUNG unter anderem aus, dass es nicht nachvollziehbar sei, warum der Hauptbeschuldigte obschon er immer und immer wieder auf einen Anwalt bestand, weiter zu einer Aussage gedrängt wurde.

Dann sagte der Beschuldigte was und die Staatsanwaltschaft / der Ermittlungsleiter konstatierte direkt, dass der Beschuldigte lügen würde und vermerkte diese „Einlassung“ entsprechend in der Akte.

 

Überführt.

 

Der Richter stellte deutlich klar, dass wir bei Anwendung derartiger, verbotener Vernehmungsmethoden durch das Landeskriminalamt wir eigentlich die gesetzlichen Vorschriften zur ordnungsgemäßen Belehrung auch abschaffen könnten.

 

Das saß. Volltreffer.

 

Jedenfalls sah es der Richter wie die Verteidiger.

Auch sonst folgte der Richter den Argumenten der Verteidigung.

Spekulationen und Hypothesen.

Nichts – auch rein gar nichts – was auf eine faktische Kette hinweisen würde.

 

Von daher gab es den FREISPRUCH, für den ich vier lange Jahre mit meinem Mandanten gekämpft hatte.

 

Heute ist ein guter Tag.

Für die Freigesprochenen die wieder Hoffnung in das Rechtssystem haben.

 

P.S.:

Klar, kann die STA noch in Revision gehen. Aber Herr Staatsanwalt glänzte nicht gerade mit Anträgen oder Fragen in der Hauptverhandlung. Daher wird eine Revision keinen Erfolg haben.

Aber vielleicht wäre es wichtig, dass auch der BGH mal die Urteilsgründe dazu liest, wie in der Praxis Vernehmungen ablaufen … . Manchmal jedenfalls. 

 



Update

28.10.2011

 

Wussten wir es schon immer ?

Oder haben wir es nur geahnt ?

 

Nein.

 

Wir haben es gewusst. Nur die Beweise fehlten bisher immer.

Auskunftsfreudig ist die Staatsgewalt mit dem im „Nacken sitzenden“ Verfassungsschutz zur Staatssicherheit ja nie.

 

Worum es geht.

Es schrieb das Jahr 2006/ 2007. Durch lange TKÜ (Telekommunikationsüberwachungsmaßnahmen) stellte die Staatsanwaltschaft fest bzw. vermutete, dass ein Handy zu Gefangenen in die JVA (Justizvollzugsanstalt) Saarbrücken geschmuggelt worden wäre.

 

Zur Erinnerung einfach mal nachlesen:

http://nozar.eu/handyschmuggel-jva.html

 

Nun gab es in der ersten Instanz eine Verurteilung. Der Beamte wegen Bestechlichkeit und die anderen wegen Beihilfe zur Bestechung.

 

Und nun sitzen wir mittlerweile am dritten Verhandlungstag am Landgericht in Saarbrücken in der Berufungsinstanz.

Toll, dass es Rechtsmittel gibt.

Denn der Eindruck des Gerichts ist super. Der Richter ist perfekt vorbereitet und hat sich gut eingearbeitet.

Eigentlich eine Selbstverständlichkeit; aber diesmal scheint der Richter richtig fit und vorbereitet zu sein.

 

Genau so, wie ich (wenn ich das mal so sagen darf).

Dies hat zur Folge, dass ich das Gefühl habe, dass der Richter meine Blutstürze die ich in der Verhandlung der ersten Instanz durchleben durfte, wohl nun mit mir teilt.

 

Heute war der Ermittlungsleiter des Landeskriminalamtes da und … hatte keine Ahnung mehr, so dass selbst dem Richter die Worte fehlten („So was habe ich in den Jahrzehnten meiner Richtertätigkeit nicht gehabt; das sich ein Sachbearbeiter an nichts erinnern kann, ist allerhand“).

Also wurde der Zeuge Beamte auf seine Zeugen- Vorbereitungspflichten hingewiesen und nach Hause geschickt.

 

Der wird nun noch mal vernommen und wird wohl nun die Akte auswendig lernen.

Aber keine Sorge.

Der Richter deutete schon an, was er von der zu erwartenden, reproduzierten Aussage wird halten können.

 

Ha.

 

Schön war aber, dass der LKA – Zeuge noch in der ersten Instanz abstritt, meinen Mandanten observiert zu haben.

 

Hierzu muss man wissen, dass mein Mandant ein sog. „Rocker“ eines großen MC ist.

Und siehe da:

Heute gestand der LKA – Zeuge ein, den Mandanten observiert zu haben.

 

Also doch.

Auf die Frage, warum denn mein Mandant mit einem Sondereinsatzkommando aus dem Auto gezogen und mit Waffengewalt (Drohung mit Waffe im Anschlag) aus dem Auto gezogen wurde wobei die schwerstkranke Tochter des Mandanten ebenfalls eine Knarre an den Kopf gehalten bekommen hatte,

äußerte der Beamte folgendes sinngemäß:

 

Aus Diensterkenntnissen war klar, dass der Mandant Mitglied eines MC ist. Also Rocker.

Und die gelten als gefährlich und es sei immer mit einer Gegenwehr unter Nutzung von Waffen zu rechnen.

 

Aha.

 

Daher also die Sonderbehandlung die dann auch gleich mal zu drei Wochen U-Haft führte.

Nur bei ihm, versteht sich. Die anderen blieben auf freien Fuß.

 

Das haben wir also die Bestätigung aus erster Hand:

 

1.                  Alle Rocker und Supporter werden beim Landeskriminalamt namentlich gesondert geführt.

2.                  Alle Rocker gelten mal grundsätzlich als gefährlich.

3.                  Alle Rocker gelten als potentiell bewaffnet.

4.                  Alle Rocker haben Anspruch auf eine „besonders freundliche Sonderbehandlung durch Sondereinsatzkommandos“.

 

Da haben wir sie also, die Sippenhaft.

 

Der Mandant ist selbstständiger Unternehmer und nicht mal vorbestraft. Er zahlt brav seine Steuern, wie JEDERMANN.

Dennoch gilt die staatliche Sippenhaft.

 

Ich frage mich, ob wir in Deutschland die pauschale Denunzierung, Diskriminierung und Sonderbehandlung bestimmter Gruppen nicht schon mal so ab 1933 hatten ?

 

Ich meine mich zu erinnern, dass wir als aufgeklärte Bürger und Menschen doch wissen sollten, dass es keine Sippenhaft zu geben hat und das das Individuum zählen sollte.

 

Es sträuben mir die Nackenhaare, wenn ich in einer Beweisaufnahme aus erster Hand erfahren muss, dass unser Staat (einfach mal pauschalisiert, klar: es handeln nur Einzelne. Aber die müssen ja irgendwie wieder durch andere in Machtstellungen gekommen sein) in alte Gewohnheiten zurückfällt und besondere Gruppierungen (z.B. Rocker oder sonst wen) einer pauschalen Sonderbehandlung unterzieht.

 

Ich verstehe unsere Demokratie auch dahingehend, aufzurütteln, aufzuwecken.

 

Dafür kämpfe und blogge ich.