Sie haben Recht.
Telefonate mit ihrem Anwalt dürfen nicht abgehört, geschweige denn von den Strafverfolgungsbehörden aufgezeichnet oder gar in Textform ausgedruckt oder anders verwertet werden.
Dennoch ist dies zu vermutende (?) Praxis der Strafverfolgungsbehörden.
Wieder einmal hat Herr Dr. Nozar einen Nachweis dafür, dass jedermann am Telefon sich nur auf das Notwendigste beschränken sollte.
Und das auch Telefonate mit Verteidigern aufgezeichnet werden.
Sogar mit Geo Koordinaten. Das ist doch was ... .
Im eigenen Interesse !